Verwarngeld oder Bußgeld für Radfahrer
Verwarngeld oder Bußgeld für Radfahrer
Ein Fahrradfahrer, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, wird mit einem Verwarngeld oder einem Bußgeld bestraft. Der Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten einzeln auf, daher ist die nachfolgende Tabelle nicht vollständig.
Das Verwarngeld für Fahrradfahrer beträgt 15 €, wenn im Bußgeldkatalog nichts anderes steht. Zusätzlich zum Bußgeldbescheid fallen noch zusätzlich Gebühren und Zustellungskosten in Höhe von 28,50 € an. Ab einem Bußgeld ab 60,- Euro wird in der Verkehrssünderkartei mindestens ein Punkt eingetragen. Wenn jemand betrunken Auto fährt, gilt das nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern hier geht es um eine Straftat.
Verwarngeld oder Bußgeld für Radfahrer
Ab einer Promillegrenze von 1,6 oder auch schon bei geringerem Alkoholgehalt in Verbindung durch z.B. Fahrfehler, Unfall, können Radfahrer angeklagt werden. Radfahrverbote können als Sanktionen erfolgen, genauso wie der Führerscheinentzug nicht abwegig ist.
Bei Interesse folgen Sie dem Thema unter dem Link: https://wize.life/news/wissen/107157/bussgeldkatalog-fuer-fahrradfahrer-so-teuer-sind-verstoesse-wie-kopfhoerer-im-ohr-und-co.
Es grüßt Sie – derblitzeranwalt.com
Teilübersicht der Bußgelder:
Sachverhalt | Bußgeld | Mit Behinderung anderer | Mit Gefährdung anderer | Mit Unfallfolge od. Sachbeschädigung | Punkte |
Nichtbenutzung Radwegs |
20 € |
25 € | 30 € | 35 € | |
Benutzung Radweges in nicht zugelassener Richtung | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € | |
Fahren auf einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € | |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone od. eines Gehwegs | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Fahren in einer freigegebenen Fußgängerzone od. eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 € | ||||
Auf Geh- u. Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst | 15 € | ||||
Befahren eines für Fahrzeuge od. Fahrräder gesperrten Bereichs | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Trotz vorh. Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Fehler beim direkten od. indirekten Linksabbiegen | 15 € | 20 € | 25 € | 30 € | |
Nebeneinander gefahren u. dabei andere behindert | 20 € | 25 € | 30 € | ||
Freihändig fahren | 5 € | ||||
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 € | ||||
Beförderung einer über 7 J. alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad od. im Anhänger | 5 € | ||||
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden od. nicht betriebsbereit | 20 € | 25 € | 35 € |
Beleuchtung trotz Dunkelheit od. schlechter Sicht nicht benutzt od. verschmutzt/verdeckt | 20 € | 25 € | 35 € | ||
Bremsen od. Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorh. od. betriebsbereit | 15 € | ||||
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 € | 1 | |||
Haltgebot od. andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet | 25 € | ||||
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) | 55 € | ||||
Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 60 € | 100 € | 120 € | 1 | |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 100 € | 160 € | 180 € | 1 | |
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert | 350 € | 2 | |||
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht | 40 € | 0 | |||
In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet | 20 € | ||||
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war | 15 € |