Ampel rot – wegen Krankheit überfahren
Ampel rot – wegen Krankheit die Ampel überfahren. Ein Autofahrer aus Eberswalde hat eine rote Ampelphase überfahren und soll nun eine Geldbuße zahlen. Die Erklärung zu dem Vergehen ist, dass der Fahrer eine chronische Darmerkrankung hat und daher über die rote Ampel gefahren ist. Kaum in die rote Phase gefahren, tat der Blitzer seine Arbeit. Trotz dieser Erkrankung soll die Strafe nach dem Bußgeldkatalog gezahlt werden.
Wer bei Rot geblitzt wird, muss neben dem Bußgeld zusätzlich damit rechnen, dass er ein einmonatiges Fahrverbot erhält. Ist so eine Darmerkrankung Grund genug, dem Bußgeld zu entkommen? Der Bußgeldbescheid einschließlich mit Gebühren beläuft sich auf 120 Euro, nachdem er von der Blitzanlage erfasst wurde. Ein Fahrverbot wurde in dem Fall nicht verhängt.
Der Mann ist als schwerbehindert eingestuft. Wäre er weiter gefahren wäre ihm ein Malheur passiert, daher fuhr er über die rote Ampel, um schnell eine Toilette aufzusuchen. Nachdem er geblitzt wurde, habe er angehalten und in einem Discounter die Toilette besucht.
Ampel rot – wegen Erkrankung überfahren
Laut Ordnungsamt spielt die Erkrankung keine Rolle und er müsse die Geldbuße zahlen, das Überfahren einer roten Ampel könne sowohl für den betroffenen Verkehrsteilnehmer, wie auch für die anderen bei grüner Ampel querenden Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Unfallgefahr hervorrufen.
Bei Interesse folgen Sie dem Link: https://www.moz.de/landkreise/barnim/eberswalde/artikel4/dg/0/1/1775712/
Hier die Sanktionen aus dem Bussgeldkatalog:
Rotlicht missachtet 90 € 1 Pkt.
Rotlicht missachtet
mit Gefährdung 200 € 2 Pkt. 1 Monat Fahrverbot
Rotlicht missachtet
mit Sachbeschädigung 240 € 2 Pkt. 1 Monat Fahrverbot
Rotlicht missachtet
bei Rotphase länger als 1 Sek. 200 € 2 Pkt. 1 Monat Fahrverbot
Rotlicht missachtet bei
Rotphase länger als 1 Sek.
mit Gefährdung 320 € 2 Pkt. 1 Monat Fahrverbot
Rotlicht missachtet bei
Rotphase länger als 1 Sek.
mit Sachbeschädigung 360 € 2 Pkt. 1 Monat Fahrverbot
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